Einzelmitglieder können Einzelpersonen werden, welche eine Ausbildung und berufliche Erfahrung im Umweltbereich gemäss Aufnahmereglement besitzen und die Grundsätze des Verbandes gemäss Art. 2 anerkennen. Über die Mitgliedschaft beschliesst der Vorstand auf Antrag der Standeskommission. In Ausnahmefällen kann ein alternatives Aufnahmeverfahren durchgeführt werden.
Jährlicher Mitgliederbeitrag: Fr. 250.--
Umweltfachleute, die regelmässig an den Aktivitäten des Verbandes teilnehmen möchten, die aber die Bedingungen für eine Einzelmitgliedschaft noch nicht erfüllen, werden als Kandidat/innen aufgenommen. Der Jahresbeitrag beträgt max. 50% des Mitgliederbeitrags.
Jährlicher Mitgliederbeitrag für Kandidaten/innen: Fr. 100.--
Die Voraussetzungen um Einzelmitglied werden zu können finden Sie unter den Aufnahmebedingungen.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
1. Einzelmitgliedschaft
Für eine Aufnahme als Einzelmitglied beim svu|asep muss ein(e) BewerberIn folgende Bedingungen erfüllen:
Möglichkeit 1
Abschluss als Bachelor oder Master of Science in einem umweltrelevanten Studium, entweder:
a) naturwissenschaftlicher Richtung mit starkem Bezug zur Geo-, Hydro- oder Atmosphäre, zu Ressourcen- oder Energiethemen; oder
b) zu Umweltrecht oder Umweltökonomie.
Möglichkeit 2
Ausbildung
- Grundausbildung: Matura, Fähigkeitsausweis oder gleichwertiges Zeugnis/oder gleichwertiger Abschluss
- Zusatzausbildung von mindestens einem Jahr in einem technischen, wissenschaftlichen oder juristischen Bereich auf dem Gebiet von Natur und Umwelt.
Berufserfahrung
Mindestens zwei Jahre im Umweltbereich tätig (Arbeitspensum 100 %; bei kleinerem Pensum entsprechend länger). Theoretische Fachausbildung und Berufserfahrung im Umweltbereich müssen zusammen mindestens 3 Jahre umfassen. Das Beitrittsgesuch muss eine Arbeit, welche die Fähigkeit des Bewerbenden ausweist, enthalten.
Die Standeskommission prüft die Dossiers im Voraus und gibt eine Empfehlung ab.
2. Kandidatenstatus
BewerberInnen, welche noch nicht alle Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft erfüllen, können dem svu|asep als KandidatInnen beitreten. KandidatInnen haben beschränkte Rechte. Sie haben kein Stimmrecht an der Mitgliederversammlung und können sich nicht im Verzeichnis „Die Umweltfachleute der Schweiz“ eintragen lassen. Zudem dürfen KandidatInnen den Titel „svu|asep“ nicht führen. Ansonsten profitieren KandidatInnen von den meisten Dienstleistungen des Verbandes und bezahlen im Gegensatz zu den Vollmitgliedern einen reduzierten Mitgliederbeitrag.
KandidatInnen müssen sich um eine Vollmitgliedschaft bewerben, sobald sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Mitgliedschaft als KandidatIn ist in jedem Fall auf fünf Jahre beschränkt.
Über die Zulassung als KandidatIn entscheidet der Vorstand beim Eintreffen des Anmeldegesuchs.